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Vermögensnachfolge

Vermächtniserfüllung

Durch ein Vermächtnis erhält eine bestimmte Person oder Organisation einen bestimmten Gegenstand oder bestimmte Vermögenswerte oder auch bestimmte Rechte zugewandt, in aller Regel aus dem Nachlass. Bei dem Begünstigten kann es sich um einen nicht als Erben bedachten Familienangehörigen (z.B. die Kinder oder Enkelkinder oder ein Patenkind), um eine Organisation oder auch um einen Miterben handeln. Mit einem Vermächtnis kann der gesamte Nachlass oder z.B. auch nur ein bestimmter Miterbe belastet werden.

Nach deutschem Recht erfüllt sich ein solches Vermächtnis nicht von selbst, vielmehr ist ein Vertrag zur Erfüllung des Vermächtnisses erforderlich. Dieser Vermächtniserfüllungsvertrag bedarf insbesondere dann, wenn er eine Immobilie oder einen Geschäftsanteil an einer GmbH betrifft, der notariellen Beurkundung.

In dem Vermächtniserfüllungsvertrag sind die Vorgaben, welche der Erblasser in seinem Testament oder im Erbvertrag für das Vermächtnis getroffen hat, umzusetzen und darüber hinaus ggf. auch weitere Regelungen zu treffen, z.B. inwieweit der mit dem Vermächtnis Belastete für irgendwelche Mängel am Vermächtnisgegenstand einzustehen hat.