Scroll To Top
Ehe, Familie und Partnerschaft

Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen

Wie schon ausgeführt, sind die Trennungs- und Scheidungsfolgen im Gesetz recht umfassend geregelt. Über die Auslegung gesetzlicher Bestimmungen kann aber bekanntlich gestritten werden.

Um solchen Streit zu vermeiden, wird sehr häufig eine Trennungs- bzw. Scheidungsvereinbarung geschlossen, in welcher alle oder jedenfalls viele wichtige Folgen der Trennung oder anstehenden Scheidung geregelt werden. Regelungspunkte einer solchen – notariell zu beurkundenden – Vereinbarung können insbesondere sein:

  • die einvernehmliche Regelung des Zugewinnausgleichs im Falle der Zugewinngemeinschaft;
  • damit zusammenhängend die Übertragung der gemeinsamen Immobilie auf einen Ehepartner, ggf. mit Übernahme noch bestehender Schulden durch diesen;
  • die Vereinbarung der Gütertrennung für die Zukunft mit sofortiger Wirkung, damit kein getrennt lebender Partner am weiteren Vermögenszuwachs des anderen Partners mehr partizipiert;
  • Regelungen zum nachehelichen Unterhalt und evtl. auch zum Unterhalt gemeinsamer Kinder;
  • Regelungen zum Versorgungsausgleich;
  • ein gegenseitiger Erb- und Pflichtteilsverzicht.

Ein Notar kann die Ehegatten bei der Ausgestaltung eines solchen Vertrages beraten und diesen auch fachgerecht formulieren. Es ist jedoch nicht seine Aufgabe, die Interessen des einen Ehegatten gegenüber dem anderen Ehegatten durchzusetzen und schwierige Ermittlungen z.B. zur Höhe des Zugewinnausgleichs oder des nachehelichen Unterhalts anzustellen. In Streitfällen werden die getrennt lebenden Ehegatten ohnehin häufig anwaltlich vertreten sein.