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Sonstige Notarleistungen

Anmeldungen zum Vereinsregister

Durch die Eintragung im Vereinsregister erlangt ein Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, seine Rechtsfähigkeit. Die Vereinsregister in Baden-Württemberg sind digitalisiert und werden zentral bei den Amtsgerichten Freiburg, Mannheim, Stuttgart (http://www.amtsgericht-stuttgart.de/pb/,Lde/Startseite/Amtsgericht/Vereinsregister) und Ulm geführt.

Anmeldungen zum Vereinsregister sind in öffentlich beglaubigter Form beim Gericht einzureichen.
Zum Vereinsregister anzumelden sind beispielweise

  • die Gründung des Vereins,
  • Änderungen im Vereinsvorstand,
  • Änderungen der Vereinssatzung,
  • die Auflösung und die Beendigung des Vereins.