Durch die Eintragung im Vereinsregister erlangt ein Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, seine Rechtsfähigkeit. Die Vereinsregister in Baden-Württemberg sind digitalisiert und werden zentral bei den Amtsgerichten Freiburg, Mannheim, Stuttgart (http://www.amtsgericht-stuttgart.de/pb/,Lde/Startseite/Amtsgericht/Vereinsregister) und Ulm geführt.
Anmeldungen zum Vereinsregister sind in öffentlich beglaubigter Form beim Gericht einzureichen. Zum Vereinsregister anzumelden sind beispielweise