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Anmeldungen zum Vereinsregister
Durch die Eintragung im Vereinsregister erlangt ein Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, seine Rechtsfähigkeit. Die Vereinsregister in Baden-Württemberg sind digitalisiert und werden zentral bei den Amtsgerichten Freiburg, Mannheim, Stuttgart (http://www.amtsgericht-stuttgart.de/pb/,Lde/Startseite/Amtsgericht/Vereinsregister) und Ulm geführt.
Anmeldungen zum Vereinsregister sind in öffentlich beglaubigter Form beim Gericht einzureichen.
Zum Vereinsregister anzumelden sind beispielweise
- die Gründung des Vereins,
- Änderungen im Vereinsvorstand,
- Änderungen der Vereinssatzung,
- die Auflösung und die Beendigung des Vereins.