Unter „Immobilien“ sind Grundstücke aller Art, bebaut oder unbebaut, Eigentumswohnungen, nicht zu Wohnzwecken genutzte Einheiten, Erbbaurechte etc. zu verstehen. Zu den Immobilienangelegenheiten gehören zum Beispiel
Verträge aller Art über den Erwerb bzw. die Veräußerung von Immobilien, insbesondere Kaufverträge über Grundstücke und Wohnungen;
Begründung und Löschungen von Grundstücksbelastungen, wie Grundschulden, Dienstbarkeiten (z.B. Wege- und Leitungsrechte), Wohnungsrecht, Nießbrauch etc.;