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Notarsstempel

Notare

Leistungen des Notars

Notare sind unabhängige und unparteiische Träger eines öffentlichen Amtes. Sie sollen die Beteiligten bei der Gestaltung ihrer rechtliche Verhältnisse beraten und ihnen rechtliche Lösungen vorschlagen, die den Willen der Beteiligten wiedergeben und einen fairen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen der Vertragsparteien ermöglichen. Durch rechtssichere Formulierungen soll der Notar die Interessen sämtlicher Vertragsteile wahren und gewährleisten, dass rechtlich Unerfahrene nicht benachteiligt werden.

Der Notar beurkundet Rechtsgeschäfte und erledigt als vertrauenswürdige Schnittstelle zwischen den Vertragspartnern, Behörden, Gerichten und Finanzämtern den reibungslosen Vollzug der Urkunden. So sorgt er für Rechtssicherheit und Rechtsfrieden. Der Notar hat seine Amtstätigkeit zu versagen, wenn seine Mitwirkung zu unerlaubten oder unredlichen Zwecken verlangt wird.

Die fachliche und persönliche Qualifikation der Notare gewährleistet eine eingehende juristische Beratung.

Notare sind zudem strengen Richtlinien und vielfältigen Amtspflichten unterworfen, deren Einhaltung regelmäßig überprüft wird.

Aufgaben des Notars

Zu den Aufgaben der Notare gehört insbesondere die Beurkundung von Rechtsgeschäften, z.B. in den Bereichen Immobilien, Handels- und Gesellschaftsrecht, Ehe und Familie oder Erbfolge. Daneben sind Notare auch dafür zuständig, die Echtheit einer Unterschrift zu beglaubigen.

Zur Vorbereitung einer Urkunde hat der Notar den Sachverhalt festzustellen, die Beteiligten zu beraten, über mögliche Gestaltungen aufzuklären und über die rechtliche Tragweite sowie etwaige Risiken zu belehren. Bei der Ausgestaltung der Urkunde soll der Notar darauf achten, dass der Wille der Beteiligten rechtssicher umgesetzt wird, ebenso auch auf Fairness und Ausgewogenheit der Regelungen.

Regelmäßig wird der Notar für die Beteiligten vor der eigentlichen Beurkundung einen Entwurf der Urkunde erstellen. Sind alle Beteiligten mit dem Entwurf einverstanden, findet die Beurkundung statt, in welcher die Urkunde verlesen und schließlich unterzeichnet wird.

Notarielle Urkunden haben hohe Beweiskraft. Sie belegen auch noch nach Jahrzehnten die einmal getroffenen Vereinbarungen.

Nach der Beurkundung kümmert sich der Notar dann darum, dass die Urkunde vor allem gegenüber Ämtern und Behörden auch umgesetzt wird (sog. Vollzug der Urkunde).

Verschwiegenheit

Notare und ihre Angestellten sind zur Verschwiegenheit gegenüber jedermann verpflichtet. Vertrauliches kann daher offen mit dem Notar besprochen werden. Damit wird gewährleistet, dass der Notar die Interessen bei der Vertragsgestaltung optimal berücksichtigen kann.

Fortbildung

Das Gesetz verpflichtet den Notar, sich regelmäßig fortzubilden. So hat der Notar stets genaue Kenntnis der aktuellen Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung und kann seine Kunden sehr gut beraten.

Kosten

Die Gebühren der Notare sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) gesetzlich festgelegt. Dieses Gesetz gilt in gleicher Weise für alle Notare. Die Wahl des Notars ist daher keine Frage der Kosten.
Die Gebühren richten sich zum einen nach der Art der Tätigkeit des Notars und zum anderen in der Regel nach dem sogenannten Geschäftswert, wobei allerdings die zu erhebenden Gebühren nicht proportional zum Geschäftswert steigen. Weitere Informationen zu den notariellen Kosten, insbesondere auch Berechnungsbeispiele, finden Sie auf der Internetseite der Bundesnotarkammer www.bnotk.de.

 

Bestehen Einwendungen gegen eine Kostenberechnung, sollten Sie sich zunächst an uns wenden. Sofern eine Klärung nicht gelingt, können Sie Ihre Einwendungen durch Beschwerde beim Landgericht Tübingen geltend machen. Auch ein Notar selbst kann die gerichtliche Entscheidung über eine Kostenbeschwerde beantragen.