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Unternehmen

Gründung von Gesellschaften

Es gibt eine Vielzahl von Gesellschaftsformen. Im Wesentlichen wird unterschieden zwischen Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften.

Zu den Kapitalgesellschaften gehören insbesondere die GmbH, die Aktiengesellschaft und die Genossenschaft. Diese Gesellschaftsformen sind jeweils in besonderen Gesetzen geregelt. Die Gründung dieser Gesellschaften unterliegt besonderen Vorschriften; die Gesellschaften müssen in das Handelsregister bzw. das Genossenschaftsregister eingetragen werden.

Zu den Personengesellschaften gehören insbesondere

  • die Offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG) als sog. Handelsgesellschaften; für die Gründung dieser Handelsgesellschaften gelten zwar keine besonderen Formvorschriften; da eine Vielzahl von Fragen zu beachten ist, empfiehlt es sich aber, den Gesellschaftsvertrag fachkundig abzufassen; die Handelsgesellschaften werden in das Handelsregister eingetragen; die Handelsregisteranmeldung bedarf der notariellen Beglaubigung;
  • Partnerschaftsgesellschaften, ggf. mit beschränkter Berufshaftung („mbB“); insoweit gilt im Wesentlichen Gleiches wie für Handelsgesellschaften; sie sind allerdings nicht im Handelsregister, sondern im Partnerschaftsregister einzutragen.
  • zum anderen die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR); für diese gibt es praktisch keine Formvorschriften und nur wenige gesetzliche Regelungen, sie werden in kein Register eingetragen; umso wichtiger ist es, den Gesellschaftsvertrag richtig auszugestalten. Häufig wird die GbR als Rechtsform für einen sog. Familienpool verwendet.

Eine Art Zwitterstellung nehmen die Kommanditgesellschaft auf Aktien und die GmbH & Co. KG ein. Insbesondere die GmbH & Co. KG ist häufig anzutreffen. Bei ihr handelt es sich um eine Kommanditgesellschaft, deren einziger persönlich haftender Gesellschafter aber eine GmbH ist.

Wir beraten und unterstützen Sie sowohl bei der eigentlichen Gründung von Gesellschaften als auch bei der Ausgestaltung von Gesellschaftsverträgen. Hierzu gehören:

  • Vorbereitung und Beurkundung von notariellen Gründungsurkunden, vor allem bei einer GmbH und einer Aktiengesellschaft;
  • Vorbereitung von Gesellschaftsverträgen unter Berücksichtigung der Vorstellungen und Belange der Beteiligten;
  • jegliche bei einer Gesellschaftsgründung erforderliche Handelsregisteranmeldungen;
  • Vorbereitung sonstiger im Zusammenhang mit einer Gründung zu erstellender Dokumente, wie z.B. Beschlussprotokolle, Gesellschafterlisten, Listen der Aufsichtsratsmitglieder etc.