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Immobilien

Erbbaurechte

Durch ein Erbbaurecht wird dem Begünstigen das Recht eingeräumt, auf einem Grundstück ein Bauwerk zu haben. Das Erbbaurecht einschließlich Bauwerk ist veräußerlich und vererblich. Es kann auch für die Bank zu Finanzierungszwecken belastet werden.

Die Dauer des Erbbaurechtes ist regelmäßig begrenzt, häufig auf 99 Jahre. Beim Kauf eines Erbbaurechtes ist für den Käufer daher von wesentlicher Bedeutung, welche Restlaufzeit das Erbbaurecht hat.

Als Gegenleistung für die Bestellung des Erbbaurechts hat der Berechtigte regelmäßig einen sog. Erbbauzins zu zahlen. Auch die Höhe dieses Erbbauzinses ist wirtschaftlich von wesentlicher Bedeutung, ebenso die Frage, welche Abfindung der Grundstückseigentümer bei Beendigung des Erbbaurechtes an den Berechtigten zu zahlen hat.

Im Zusammenhang mit Erbbaurechten ergeben sich häufig sehr komplexe rechtliche Fragestellungen, was sich schon daran zeigt, dass das Erbbaurecht nicht im Bürgerlichen Gesetzbuch, sondern in einem eigenen „Gesetz über das Erbbaurecht“ geregelt ist.