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Umwandlungen
Das Umwandlungsgesetz gibt Unternehmen vielfältige Möglichkeiten für Umstrukturierungen, insbesondere durch
- Formwechsel, auch von einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft und umgekehrt;
- Verschmelzung eines Unternehmens mit einem anderen bereits bestehenden oder gleichzeitig neu gegründeten Unternehmen;
- Aufspaltung eines Unternehmens auf andere bereits bestehende oder gleichzeitig neu gegründete Unternehmen oder Abspaltung eines Unternehmensteils auf ein bereits bestehendes oder gleichzeitig neu gegründetes Unternehmen.
Bei derartigen Umwandlungen ist eine Vielzahl von inhaltlichen und formalen Vorgaben des Umwandlungsgesetzes und weiterer Gesetze einzuhalten. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber im Regelfall die notarielle Beurkundung vorgesehen.