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Ehe, Familie und Partnerschaft

Adoptionen

Unter bestimmten Voraussetzungen können nicht leibliche Kinder adoptiert (als Kind angenommen) werden. Durch die Adoption erlangt der Angenommene die rechtliche Stellung eines leiblichen Kindes des Annehmenden. Die Annahme als Kind wird auf Antrag des Annehmenden vom Familiengericht durch Beschluss ausgesprochen.

Der Adoptionsantrag ist notariell zu beurkunden. Weitere formale Voraussetzung für eine Adoption ist neben dem Adoptionsantrag unter anderem die Vorlage von Einwilligungserklärungen naher Angehöriger, die ebenfalls der notariellen Beurkundung bedürfen. Außerdem kann bei der Adoption von Minderjährigen die Inanspruchnahme einer Beratung durch eine Adoptionsvermittlungsstelle verpflichtend sein.