Scroll To Top
Sonstige Notarleistungen

Beglaubigungen

Häufig ist es erforderlich, die Echtheit Ihrer Unterschrift zu beglaubigen. Nach deutschem Recht gilt dies – als Mindestform – vor allem bei jeglichen Eintragungen in das Grundbuch oder zum Handelsregister, aber auch zum Vereinsregister. Auch im internationalen Rechtsverkehr werden häufig beglaubigte Unterschriften gefordert, z.B. bei wichtigen Verträgen oder Vollmachten. Bei einer bloßen Beglaubigung Ihrer Unterschrift bestätigt der Notar mit seinem Siegel deren Echtheit; der darüber stehende Text ist jedoch nicht Inhalt der notariellen Urkunde, wird vom Notar nicht im einzelnen geprüft und auch nicht verlesen – was sich in einer deutlich geringeren Gebühr auswirkt.

Manchmal ist auch nicht einmal die Echtheit einer Unterschrift zu beglaubigen, sondern lediglich die Übereinstimmung einer Kopie mit dem vorliegenden Original.