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Unternehmen

Änderungen und Umstrukturierungen

Häufig ergeben sich im Laufe des Lebens einer Gesellschaft Änderungen, welche fachkundigen Rat und/oder notarielle Begleitung erforderlich machen. Hierzu gehören insbesondere

  • Änderungen im Gesellschafterbestand, sei es durch die Übertragung von Gesellschaftsanteilen oder durch das Ausscheiden bzw. den Eintritt eines Gesellschafters.
    Die Übertragung von GmbH-Anteilen bedarf der notariellen Beurkundung, außerdem ist dann durch den Notar eine neue Gesellschafterliste zu erstellen und beim Handelsregister einzureichen.
    Die Übertragung von Anteilen an Personengesellschaften ist an sich formfrei möglich, sollte aber fachkundig begleitet werden; bei Handelsgesellschaften sind Änderungen im Gesellschafterbestand in notariell beglaubigter Form zum Handelsregister anzumelden.
  • Änderungen beim Kapital einer Gesellschaft, z.B. durch eine Kapitalerhöhung oder eine Kapitalherabsetzung.
    Derartige Änderungen bedürfen bei Kapitalgesellschaften der notariellen Beurkundung und der Anmeldung zum Handelsregister in notarieller Form.
    Bei Personengesellschaften sind solche Änderungen formfrei möglich (wobei fachkundige Beratung zu empfehlen ist); bei Handelsgesellschaften sind Änderungen in notariell beglaubigter Form zum Handelsregister anzumelden.
  • sonstige Änderungen im Gesellschaftsvertrag.
    Auch sonstige Änderungen des Gesellschaftsvertrages bei Kapitalgesellschaften bedürfen der notariellen Beurkundung und der notariellen Anmeldung zum Handelsregister.
    Bei Personengesellschaften sind sonstige Änderungen des Gesellschaftsvertrages formfrei möglich (wobei fachkundige Beratung zu empfehlen ist). Einer Registeranmeldung bedarf es nicht.
  • Änderungen in der Geschäftsführung einer GmbH, beim Vorstand einer AG oder beim Vorstand einer Genossenschaft.
    Diese Änderungen bedürfen eines mindestens schriftlichen Beschlusses des zuständigen Organs der Gesellschaft. Dieser Beschluss ist zwar nicht zu beurkunden, aber fachgerecht vorzubereiten.
    Die Änderung muss dann in notarieller Form zum Handelsregister angemeldet werden.

Satzungsänderung

Vertretungsänderung